Dammstr.25
69168 Wiesloch
tel 06222-50672
fax 06222-50310

Peter Danek          
UNABHÄNGIGER VERSICHERUNGSMAKLER


 

Home

Versicherungen:

Kranken
Berufsunfähigkeit
Unfall
Private Rente Leben
Bestatungs Vorsorge

Haftpflicht
Hausrat
Wohngebäude

KFZ - Motorad
Rechtsschutz

Betriebliche Sach


Kontakt
Über uns

Impressum
 

Familien, Singles und Senioren

An einer modernen Privat-Haftpflichtversicherung für Familien, Singles und Senioren geht heutzutage kein Weg mehr vorbei. Die alltäglichen Risiken sind unübersehbar geworden und selbst kleinste Unachtsamkeiten können erschreckende Folgen haben: Schützen Sie sich und Ihre Familie umfassend.

Tierhalter
Für Tierhalter gelten ganz eigene umfassende Haftungsbestimmungen: So entsteht bereits dann eine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn ganz ohne eigenes Zutun des Tierhalters - einzig durch das Verhalten des Tieres - ein Schaden verursacht wird. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Haus- und Grundbesitzer
Was in vielen anderen Bereichen gilt, ist auch bei der Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer der Fall: Es muss keineswegs ein persönliches Fehlverhalten vorliegen, um haftbar gemacht zu werden.

Ob Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus, Wohnblock oder unbebautes Grundstück - Sie als Besitzer dieser Risiken sind nach den Haftungsbestimmungen verantworlich.

Gewässerschäden
Umweltschäden gehören zu den kostenintensivsten Schäden überhaupt. Und eines der größten Schadenereignisse, das eintreten kann, ist erfahrungsgemäß die Verunreinigung von Gewässern durch Öl. Ein undichter Öltank kann so für den Hausbesitzer zu einem unkalkulierbaren Risiko werden, da die Beseitigung der entstandenen Schäden oft in die Hundertausende geht.


Selbst vom Hersteller des Öltanks abgegebene Garantieerklärungen und vom Hausbesitzer ergriffene, weitere Vorsichtsmaßnahmen nützen in solchen Fällen nichts: Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen haften Sie für die durch das austretende Öl entstandenen Schäden - und zwar ohne Verschulden!

Bauherren
Am Bau gibt es viele Fachleute und einen Laien, der im Zweifelsfalle haftet: Den Bauherren. Das mag ungerecht klingen, ist aber so.
Zum Beispiel haften Sie als Bauherr, wenn auf Ihrer Baustelle ein Kellerschacht nicht abgedeckt ist und jemand hineinstürzt, Baumaterial auf der Straße nicht abgesichert gelagert wird und es zu einem Unfall kommt oder beim Abriss eines Hauses ein Nebengebäude beschädigt wird.