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69168 Wiesloch
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fax 06222-50310

Peter Danek          
UNABHÄNGIGER VERSICHERUNGSMAKLER


 

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Rente / Leben

3.Schicht Kapitalanlageprodukte Die Lebensversicherung,
ist trotz des des AltEinkG kein Auslaufmodell und zählt auch zur 3. Schicht der Altersversorgung

Da LV-Produkte weiterhin alle bekannten Flexibilitäten bieten, kann man unter Beachtung der steuerlichen Veränderungen, sowie einer lebenslange Fexible Auszahlung, die anfallende Steuerlast auf mehrere jahre verteilen und deutlich gesenkt werden.

Die Besteuerung bei Verträgen ab 01.01.2005:

  • bei Kapitalauszahlung (Bei neuen Renten- oder Lebensv.) nach dem 60. Lebensjahr
  • und 12 Jahren Vertragszeit
  • gilt das Halbeinkünfteverhahren(nur die 1/2 des Ertrags wird Steuerpflichtig)
  • bei Kapitalauszahlung (Bei neuen Renten- oder Lebensv.) vor dem 60. Lebensjahr
  • und unter 12 Jahren Vertragszeit
  • ist der Ertrag voll zu versteuern