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Rente / Leben
Basisversorgungen sind die gesetzliche Rentenversicherungen, berufsständische Versorgungswerke, Altersversorgung der Landwirte und die Produkte der Basis-Renten, leztere sind staatlich geförderte Altersversorgungen.
Basis-Renten werden durch einen neu geschaffenen Sonderausgabenabzug besonders gefördert.
Schrittweise wird auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt.
Sonderausgabenabzug:
- Beiträge in 2005 bis zu 60% von 20 000 € (12 000 €) abzugsfähig
- Steigerung um 2% jährlich bis 2025 auf 100% (20 000 €)
Besteuerung im Rentebezug:
- alle Leistungen der Basis-Renten werden nachgelagert besteuert
- der steuerpflichtige Anteil hängt vom Rentenbeginn ab
daraus ergibt sich ein Lebenslanger Steuerfreibetrag
- ab 2005 werden alle Renten der Basisversorgung zu 50% besteuert
- steigend um 2% jährlich bis 2020 (= 80%)
- danach steigend um 1% jährlich bis 2040 (=100%)
Produkteigenschaften:
- Rentenzahlung ab 60 lebenslang
- Ansprüche sind nicht übertragbar, beleihbar, vererbbar, veräußerbar, kapitalisierbar
- BUZ u. Hinterbliebenenrente möglich (bis 49%)
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